Staatsmobbing ist Behördenmobbing oder
Verwaltungsmobbing. Es wird von der Elite eingesetzt, um unangepasste
Bürgerinnen und Bürger zu beherrschen und zu
kontrollieren. Die Staatsverwaltung ist ein intransparentes System,
welches mit seinen zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften
die Freiheit der Menschen systematisch einschränkt. Der
einfache Bürger versteht die komplizierte Rechtssprache nicht
und kann daher auch nicht beurteilen, ob die Behörden korrekt
und rechtmässig handeln. Wer bei staatlichen
Verfügungen die Rekursfristen verpasst, hat bereits verloren.
Es lohnt sich, die Rechtsmittel vollständig
auszuschöpfen.
Die Homepage
befindet sich im Aufbau. Übergangsweise haben wir vorstehenden
Text übernommen:
http://behoerdenmobbing.blogspot.com/search/label/Verwaltungsmobbing
www.staatsmobbing.de
Homepage im Aufbau !Wir bitten um Ihr Verständnis
Willkommen auf der Homepage
staatsmobbing.de
Wer lauscht da heimlich an der Wand ? - Der Denunziant, der Denunziant !!!
(Zeichnung von Paul A. Weber)
Was ist Staatsmobbing ?
Staatsmobbing in Deutschland
Der Begriff
Mobbing wirkt angesichts der damit verbundenen Korruption und Folter
Einzelner und den damit oft lebenslang verbundenen psychischen und
körperlichen Qualen der direkt angegriffenen Opfer und ihrer
mitleiden müssenden Angehörigen - besonders Kinder -
ausgesprochen verharmlosend. Dabei geht es im hier verstandenen Sinne
nicht um kurze vorübergehende persönliche Rangeleien
untereinander, sondern um Abreden im Stadium der Verbrechensverabredung
von Amtsträgern und Politkern auf allen Hierarchieebenen. Das
einhergehende der Täter, das die Offenlegung von Fakten und
Akten verhindert und das rechtliche Gehör als substanzieller
Bestandteil des Rechtsstaates verweigert, entspricht nach polizeilichen
Erkenntnissen und Verlautbarungen der Landesinnenministerkonferenzen
dem typischen Merkmal der Organisierten Kriminalität, die nach
deren Erkenntnis inzwischen neben Politik und Öffentliche
Verwaltung auch die Strafverfolgungsbehörden im Griff hat.
Schwerwiegende Straftaten, wie sie z.B. auch Mobbinghandlungen
darstellen, werden nicht mehr verfolgt, Strafanzeigen und
Strafanträge unterdrückt, um den Tätern
persönliche und wirtschaftliche Vorteile zu gewähren.
Deshalb wird erklärlich, warum Gewalttaten an Mobbingopfer
nicht strafrechtlich, arbeitsrechtlich oder zivilrechtlich verfolgt
werden, sondern Mobbingopfer in vielfacher Hinsicht aktiv zum Schweigen
gebracht werden. Ein typisches Vorgehen ist die öffentliche
Verunglimpfung von Mobbingopfer, die durch die Behörden
mittels folgsamer Medien und z. B. Stellungnahmen an vorgesetzte
Behörden und die politischen Kontrollgremien - z. B. Landtag -
veranlaßt werden. Besonders gebräuchlich die
Stigmatisierung als Querulant, Störenfried und psychisch
Kranker.
Die einzelnen Beamten in aufsichtsführenden Behörden treten als als agent provocateur auf und verdrehen bewußt Ursache und Wirkung jener Erscheinungsformen, die sie selbst produziert haben oder durch Bestellung von Dritten produzieren ließen.
Typisches Merkmal ist die behördliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung mit dem Ziel der Feststellung der auch mit Hilfe von Aktenbergen angestellt, ein Vorgang, der jeglicher ärztlichen Pflicht zur tatsächlichen Untersuchung und zur Hilfe des Untersuchten völlig widerspricht.
Diese Gutachten kosten der öffentlichen Hand oder dem Opfer viel Geld, sie kosten bis zu 15.000 Euro und sind ein äußerst lukratives Nebeneinkommen für LeiterInnen Psychiatrischer Landeskrankenhäuser, die sich gern mit wissenschaftlichem Ruf schmücken, um mehr Aufträge zu erhalten und mehr Gebühren zu kassieren. Das Ergebnis sind oft nur als schrecklich zu bezeichnende Gefälligkeitsgutachten, die für die ausgemachten Opfer lebenslange Freiheitsentziehung oder z. B. Berufsverbot bedeuten - wohlgemerkt: nur als virtuelle Täter ohne Tathintergrund oder Sachgrundlage, allein aufgrund bewertender Beschreibungen, die amtlich bestellt werden und Gutachten genannt werden.
Die Macht der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt im Amtsmißbrauch, nicht in Moral, Recht und Gesetz. Der Zweck der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt darin, die ausgesuchten Opfer völlig rechtlos zu stellen. Häufig werden ergänzend zu den bestellten amtliche Betreuungen eingerichtet, um das Opfer zum Schweigen zu bringen. Das Phantom der psychischen Krankheit hat einen nicht zu überbietenden Einschüchterungs- und Unterdrückungsgrad, der lebenslange Traumatisierungen und schwere körperliche Erkrankungen bei den Gewaltopfern durch den damit verbundenen Dauerstreß auslöst, durch die das Opfer stirbt oder in den Selbstmord getrieben wird
Zweck der öffentlichen Stigmatisierung ist die völlige Isolierung im gesamten sozialen Beziehungsfeld, z. B. Familie, Freundeskreis, Kollegenkreis. Hier werden Foltermethoden wirksam, die bewußt den Kern des menschlichen Lebens, das Verlangen nach befriedigenden sozialen Kontakten zerstören, um damit jede Gegenwehr zu unterdrücken und das Gewaltopfer zur vollständigen Aufgabe seiner Persönlichkeit zu zwingen. Die elementaren Grundrechte eines jeden Menschen sind in dieser Ebene von den Behörden und Politikern, die diese Vorgehensweisen auch noch mit Landtagsbeschlüssen politisch genehmigen, völlig zerstört. Der Mensch wird der langsamen Zerstörung anheim gegeben.
Eine besonders infame Methode der Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungsbehörde ist die Anklageerhebung mit vorsätzlicher Vortäuschung von Straftaten und der heimlichen Hinzuziehung eines Gerichtsgutachters mit der Bestellung eines bestimmten Gutachtentextes durch heimliche Begutachtung des Angeschuldigten in der Gerichtsverhandlung - obwohl ausdrücklich gesetzlich verboten - mit dem Ziel der Feststellung der eingeschränkten oder völligen , um dadurch eine Einweisung in die geschlossene Forensik zu erwirken. Ein Unrechtsbewußtsein ist bei den Beamten und Behörden nicht zu erkennen.
Mit diesen absurden Terror - Methoden wird die Axt ans Grundgesetz gelegt. Es sind nicht nur die menschlich sehr bedauernswerten Opfer, die zu Schaden kommen. Es wird eine ganze Bevölkerung aufs äußerste eingeschüchtert und in Angst und Schrecken versetzt. Die statistisch in den einzelnen Bezirksregierungen penibel aufgeführten und gleichzeitig geheimgehaltenen Zwangseinweisungen in die Psychiatrie belegen das Ausmaß der Besessenheit nach Grausamkeit einzelner Beamter gegenüber den BürgerInnen unseres Landes.
Wenn sich die angegriffenen BürgerInnen wehren, greifen die einzelnen Beamten der Behörden zu einem anderen weit verbreiteten Unterdrückungsmittel: , so der Standardtext. Die Vorverurteilung durch einen entsprechenden Amtsrichter ist garantiert.
Sie schaden dem Ansehen des Rechtsstaates in erheblicher Weise, insbesondere zerstören solche Beamte oder Richter irreparabel das Vertrauen der BürgerInnen in den Rechtsstaat. Solche Beamte radikalisieren die Bevölkerung und tragen durch ihr Verhalten dazu bei, daß die Akzeptanz unseres Rechtsstaates gerecht und billig Denkender aus Verzweiflung über vorsätzliches Unrecht umschlägt in Haß und Vergeltungsdenken. Die daraus entstehende ernste Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für jeden Bürger geht auf das Konto der Summe der einzelnen korrupten und gefährlichen Beamten oder Richter. Beispiele radikaler Lebenspraxis sind schon in vielen Lebensbereichen Ostdeutschlands durch radikalisierte BürgerInnen auf den Straßen und in den Parlamenten zu sehen.
Aus dieser Erkenntnis der Gefährdung unseres Rechtsstaates und der bürgerlichen Freiheiten fordern die Innenminister der Länder in einer gemeinsamen Erklärung, die korrupten Beamten und Richter unter den Staatsdienern zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wie gefährlich solche Einzeltäter unter den Beamten und Richtern sind, ist der Aussage des Niedersächsischen Innenministers zu entnehmen: Es ist dringend erforderlich, dafür zu sorgen, die scharzen Schafe unter den Beamten und Richtern von den rechtschaffenden tadellosen Beamten so schnell wie möglich zu trennen. Das gleiche gilt auch für die Abgeordneten, die mit ihrer politischen Stellung Beamte, Richter oder die öffentliche Verwaltung zu solchen unsäglichen Straftaten anstiften oder politisch dulden und deckeln. Sie haben ihr Mandat sofort niederzulegen und können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
In der Staatsverwaltung wird vorsätzlich gelogen und das Recht willkürlich ausgelegt. Psychologen und Psychiater versuchen die Bürgerinnen und Bürger ganz nach dem Fahrplan der Machthaber zu manipulieren. Die Staatsfunktionäre haben sogar die Macht, eigenverantwortlich denkende Menschen in eine Eskalationsspirale zu verwickeln, die für den Betroffenen entweder in einer psychiatrischen Klinik oder im Untersuchungsgefängnis enden kann. Dank einer ausgeklügelten Beamtenhierarchie kann der Staat eine Wirklichkeit erzeugen, die mit der Realität des Individuum nichts Gemeinsames hat. Das unangepasste Individuum wird von sämtlichen Staatsorganen vorsätzlich nicht ernst genommen und als psychisch krank abgestempelt. Wer die Nerven verliert und ausrastet, wird zwangsweise psychiatrisiert. In der psychiatrischen Klinik wird weiter ignoriert und provoziert, bis der Zwangspsychiatrisierte erneut ausrastet. In diesem Fall ist auch eine Zwangsmedikation gesetzlich erlaubt. Haldol und andere Neuropleptika rufen dann die Symptome hervor, die typisch sind für eine paranoide Schizophrenie. Wer das perverse Machtspiel der Behörden-Mafia durchschaut, lebt gefährlich.
Die Homepage befindet sich im Aufbau. Übergangsweise haben wir vorstehenden Text teilweise übernommen:
http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/05/staatsmobbing-in-deutschland.html
Impressum:
Die einzelnen Beamten in aufsichtsführenden Behörden treten als als agent provocateur auf und verdrehen bewußt Ursache und Wirkung jener Erscheinungsformen, die sie selbst produziert haben oder durch Bestellung von Dritten produzieren ließen.
Typisches Merkmal ist die behördliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung mit dem Ziel der Feststellung der auch mit Hilfe von Aktenbergen angestellt, ein Vorgang, der jeglicher ärztlichen Pflicht zur tatsächlichen Untersuchung und zur Hilfe des Untersuchten völlig widerspricht.
Diese Gutachten kosten der öffentlichen Hand oder dem Opfer viel Geld, sie kosten bis zu 15.000 Euro und sind ein äußerst lukratives Nebeneinkommen für LeiterInnen Psychiatrischer Landeskrankenhäuser, die sich gern mit wissenschaftlichem Ruf schmücken, um mehr Aufträge zu erhalten und mehr Gebühren zu kassieren. Das Ergebnis sind oft nur als schrecklich zu bezeichnende Gefälligkeitsgutachten, die für die ausgemachten Opfer lebenslange Freiheitsentziehung oder z. B. Berufsverbot bedeuten - wohlgemerkt: nur als virtuelle Täter ohne Tathintergrund oder Sachgrundlage, allein aufgrund bewertender Beschreibungen, die amtlich bestellt werden und Gutachten genannt werden.
Die Macht der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt im Amtsmißbrauch, nicht in Moral, Recht und Gesetz. Der Zweck der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt darin, die ausgesuchten Opfer völlig rechtlos zu stellen. Häufig werden ergänzend zu den bestellten amtliche Betreuungen eingerichtet, um das Opfer zum Schweigen zu bringen. Das Phantom der psychischen Krankheit hat einen nicht zu überbietenden Einschüchterungs- und Unterdrückungsgrad, der lebenslange Traumatisierungen und schwere körperliche Erkrankungen bei den Gewaltopfern durch den damit verbundenen Dauerstreß auslöst, durch die das Opfer stirbt oder in den Selbstmord getrieben wird
Zweck der öffentlichen Stigmatisierung ist die völlige Isolierung im gesamten sozialen Beziehungsfeld, z. B. Familie, Freundeskreis, Kollegenkreis. Hier werden Foltermethoden wirksam, die bewußt den Kern des menschlichen Lebens, das Verlangen nach befriedigenden sozialen Kontakten zerstören, um damit jede Gegenwehr zu unterdrücken und das Gewaltopfer zur vollständigen Aufgabe seiner Persönlichkeit zu zwingen. Die elementaren Grundrechte eines jeden Menschen sind in dieser Ebene von den Behörden und Politikern, die diese Vorgehensweisen auch noch mit Landtagsbeschlüssen politisch genehmigen, völlig zerstört. Der Mensch wird der langsamen Zerstörung anheim gegeben.
Eine besonders infame Methode der Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungsbehörde ist die Anklageerhebung mit vorsätzlicher Vortäuschung von Straftaten und der heimlichen Hinzuziehung eines Gerichtsgutachters mit der Bestellung eines bestimmten Gutachtentextes durch heimliche Begutachtung des Angeschuldigten in der Gerichtsverhandlung - obwohl ausdrücklich gesetzlich verboten - mit dem Ziel der Feststellung der eingeschränkten oder völligen , um dadurch eine Einweisung in die geschlossene Forensik zu erwirken. Ein Unrechtsbewußtsein ist bei den Beamten und Behörden nicht zu erkennen.
Mit diesen absurden Terror - Methoden wird die Axt ans Grundgesetz gelegt. Es sind nicht nur die menschlich sehr bedauernswerten Opfer, die zu Schaden kommen. Es wird eine ganze Bevölkerung aufs äußerste eingeschüchtert und in Angst und Schrecken versetzt. Die statistisch in den einzelnen Bezirksregierungen penibel aufgeführten und gleichzeitig geheimgehaltenen Zwangseinweisungen in die Psychiatrie belegen das Ausmaß der Besessenheit nach Grausamkeit einzelner Beamter gegenüber den BürgerInnen unseres Landes.
Wenn sich die angegriffenen BürgerInnen wehren, greifen die einzelnen Beamten der Behörden zu einem anderen weit verbreiteten Unterdrückungsmittel: , so der Standardtext. Die Vorverurteilung durch einen entsprechenden Amtsrichter ist garantiert.
Sie schaden dem Ansehen des Rechtsstaates in erheblicher Weise, insbesondere zerstören solche Beamte oder Richter irreparabel das Vertrauen der BürgerInnen in den Rechtsstaat. Solche Beamte radikalisieren die Bevölkerung und tragen durch ihr Verhalten dazu bei, daß die Akzeptanz unseres Rechtsstaates gerecht und billig Denkender aus Verzweiflung über vorsätzliches Unrecht umschlägt in Haß und Vergeltungsdenken. Die daraus entstehende ernste Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für jeden Bürger geht auf das Konto der Summe der einzelnen korrupten und gefährlichen Beamten oder Richter. Beispiele radikaler Lebenspraxis sind schon in vielen Lebensbereichen Ostdeutschlands durch radikalisierte BürgerInnen auf den Straßen und in den Parlamenten zu sehen.
Aus dieser Erkenntnis der Gefährdung unseres Rechtsstaates und der bürgerlichen Freiheiten fordern die Innenminister der Länder in einer gemeinsamen Erklärung, die korrupten Beamten und Richter unter den Staatsdienern zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wie gefährlich solche Einzeltäter unter den Beamten und Richtern sind, ist der Aussage des Niedersächsischen Innenministers zu entnehmen: Es ist dringend erforderlich, dafür zu sorgen, die scharzen Schafe unter den Beamten und Richtern von den rechtschaffenden tadellosen Beamten so schnell wie möglich zu trennen. Das gleiche gilt auch für die Abgeordneten, die mit ihrer politischen Stellung Beamte, Richter oder die öffentliche Verwaltung zu solchen unsäglichen Straftaten anstiften oder politisch dulden und deckeln. Sie haben ihr Mandat sofort niederzulegen und können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
In der Staatsverwaltung wird vorsätzlich gelogen und das Recht willkürlich ausgelegt. Psychologen und Psychiater versuchen die Bürgerinnen und Bürger ganz nach dem Fahrplan der Machthaber zu manipulieren. Die Staatsfunktionäre haben sogar die Macht, eigenverantwortlich denkende Menschen in eine Eskalationsspirale zu verwickeln, die für den Betroffenen entweder in einer psychiatrischen Klinik oder im Untersuchungsgefängnis enden kann. Dank einer ausgeklügelten Beamtenhierarchie kann der Staat eine Wirklichkeit erzeugen, die mit der Realität des Individuum nichts Gemeinsames hat. Das unangepasste Individuum wird von sämtlichen Staatsorganen vorsätzlich nicht ernst genommen und als psychisch krank abgestempelt. Wer die Nerven verliert und ausrastet, wird zwangsweise psychiatrisiert. In der psychiatrischen Klinik wird weiter ignoriert und provoziert, bis der Zwangspsychiatrisierte erneut ausrastet. In diesem Fall ist auch eine Zwangsmedikation gesetzlich erlaubt. Haldol und andere Neuropleptika rufen dann die Symptome hervor, die typisch sind für eine paranoide Schizophrenie. Wer das perverse Machtspiel der Behörden-Mafia durchschaut, lebt gefährlich.
Die Homepage befindet sich im Aufbau. Übergangsweise haben wir vorstehenden Text teilweise übernommen:
http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/05/staatsmobbing-in-deutschland.html
Staatsmobbing in Niedersachsen
Die Seite ist seit 2006 online und beschäftigt sich mit Staatsmobbing in Deutschland, speziell in Niedersachsen. Dieses Bundesland, vor allem durch ihre früheren Verwaltungen wie Bezirksregierung Braunschweig, Bezirksregierung Hannover, Bezirksregierung Lüneburg, Bezirksregierung Weser-Ems, die jetzige Landesschulbehörde Niedersachsen oder das Kultusministerium vertreten, schienen / scheinen nach Aussagen von Betroffenen besonders anfällig für Staatsmobbing (gewesen) zu sein. Auffällig ist, dass sich viele der bekanntgewordenen Fälle im Schulbereich abgespielt haben / abspielen. Aus Niedersachsen kommt auch der aus der Presse und dem Fernsehen bekannte Initiator der "Euro - Antimobbing" - Kampagne Kurt R. Werner, den der Spiegel wegen dessen aufsehenerregender Aktivitäten als "König der Querulanten" titulierte. Auch andere Betroffene sprechen seit Jahren ganz offen von einem "Niedersächsischen Staatsmobbing".
Unter Staatsmobbing versteht man prinzipiell eine politische Herrschaftstechnik der disziplinierenden Sozialkontrolle des Staates gegen einen Teil der Bürger und gegen Ausländer. In der Zeit des Nationalsozialismus entwickelte sich diese Herrschaftstechnik schnell zum Staatsterror. Voraussetzung für Staatsmobbing ist die Beteiligung vieler Administrationen (Ämter) an der Niederhaltung und Exklusion von Bürgern. Wesentliche Methode für den "Erfolg" der Ausgrenzung sind missbräuchliche Formen der Kooperation zwischen (Verwaltungs-) Behörden (und Verwaltungsgerichten), in Deutschland besser als "Amtshilfe" bekannt. Hier sind vor allem das Denunzieren von Privatpersonen, ein Nichternstnehmen ihrer Eingaben und Beschwerden, das versteckte Agieren (die Geheimniskräemerei) und die mangelnde juristische Überprüfbarkeit getroffener informeller Maßnahmen wichtig.
Nach der eventuellen Entdeckung beteiligter Behörden wird Staatsmobbing von diesen oft als "bedauerlicher Einzelfall" dargestellt. Die betroffenen Bürger erleben Staatsmobbing hingegen dominant und oft ganz anders, nämlich als systematische Behördenwillkür.
Durch Staatsmobbing produziert eine Gesellschaft viele Opfer, die sich als zu Unrecht Geschädigte sehen müssen. Von den beteiligten Behörden werden die Opfer häufig durch Amtsärzte als psychisch krank [zum Beispiel "paranoid"] bzw. als "Querulant" [zum Beispiel "Querulantenwahn"] abgestempelt, diskriminiert und auch (längerfristig) krankgeschrieben. Ihre Zahl hält sich zwar regional in Grenzen, jedoch gehen Schätzungen von einem 3 - 5%igen Anteil an "Querulanten" in der Bevölkerung aus.
Staatsmobbing - Opfer sind vorwiegend Menschen, die sich Auseinandersetzungen mit Teilen der Gesellschaft, insbesondere mit Behörden und Nachbarn, stellen, auf ihr (vermeintliches) Recht, auch halb- / öffentlich, beharren und zum Teil bis zur Selbstaufgabe kämpfen. Die ursprünglichen Anlässe für die Konflikte sind meist auf den Einzelfall ["Ein - Punkt - Aktionen"] bezogen und marginal. Nicht selten eskaliert in jahrelangen Auseinandersetzungen jedoch der Streit, werden die Streitanlässe immer umfassender. Familie, Freunde, Rechtsanwälte, (Verwaltungs-) Gerichte, (Kommunal-) Politik, Presse etc. werden eingeschaltet. Mitunter münden die Streitigkeiten auch in gewalttätigen Aktionen auf beiden Seiten, sowohl auf Seiten der Behörden [zum Beispiel "Wegsperren"] und als auch auf Seiten der Staatsmobbingopfer [als kriminell definierte Attacken / Gewalt].
Allerdings:
Erst durch die Initiative einzelner Betroffener und ihren beharrlichen Widerstand gegen Maßnahmen des Staates und von Privaten kann es später durchaus möglich sein, dass Gesetze und Verordnungen etc. zugunsten aller Bürger geändert werden und der Staat einen anderen, demokratischeren und transparenteren Umgang mit seinen "Wutbürgern" pflegt. Insofern gehört der Kampf gegen Staatsmobbing zu der im "angepassten" Deutschland weit unterentwickelten Widerstandskultur.
Die Seite ist seit 2006 online und beschäftigt sich mit Staatsmobbing in Deutschland, speziell in Niedersachsen. Dieses Bundesland, vor allem durch ihre früheren Verwaltungen wie Bezirksregierung Braunschweig, Bezirksregierung Hannover, Bezirksregierung Lüneburg, Bezirksregierung Weser-Ems, die jetzige Landesschulbehörde Niedersachsen oder das Kultusministerium vertreten, schienen / scheinen nach Aussagen von Betroffenen besonders anfällig für Staatsmobbing (gewesen) zu sein. Auffällig ist, dass sich viele der bekanntgewordenen Fälle im Schulbereich abgespielt haben / abspielen. Aus Niedersachsen kommt auch der aus der Presse und dem Fernsehen bekannte Initiator der "Euro - Antimobbing" - Kampagne Kurt R. Werner, den der Spiegel wegen dessen aufsehenerregender Aktivitäten als "König der Querulanten" titulierte. Auch andere Betroffene sprechen seit Jahren ganz offen von einem "Niedersächsischen Staatsmobbing".
Unter Staatsmobbing versteht man prinzipiell eine politische Herrschaftstechnik der disziplinierenden Sozialkontrolle des Staates gegen einen Teil der Bürger und gegen Ausländer. In der Zeit des Nationalsozialismus entwickelte sich diese Herrschaftstechnik schnell zum Staatsterror. Voraussetzung für Staatsmobbing ist die Beteiligung vieler Administrationen (Ämter) an der Niederhaltung und Exklusion von Bürgern. Wesentliche Methode für den "Erfolg" der Ausgrenzung sind missbräuchliche Formen der Kooperation zwischen (Verwaltungs-) Behörden (und Verwaltungsgerichten), in Deutschland besser als "Amtshilfe" bekannt. Hier sind vor allem das Denunzieren von Privatpersonen, ein Nichternstnehmen ihrer Eingaben und Beschwerden, das versteckte Agieren (die Geheimniskräemerei) und die mangelnde juristische Überprüfbarkeit getroffener informeller Maßnahmen wichtig.
Nach der eventuellen Entdeckung beteiligter Behörden wird Staatsmobbing von diesen oft als "bedauerlicher Einzelfall" dargestellt. Die betroffenen Bürger erleben Staatsmobbing hingegen dominant und oft ganz anders, nämlich als systematische Behördenwillkür.
Durch Staatsmobbing produziert eine Gesellschaft viele Opfer, die sich als zu Unrecht Geschädigte sehen müssen. Von den beteiligten Behörden werden die Opfer häufig durch Amtsärzte als psychisch krank [zum Beispiel "paranoid"] bzw. als "Querulant" [zum Beispiel "Querulantenwahn"] abgestempelt, diskriminiert und auch (längerfristig) krankgeschrieben. Ihre Zahl hält sich zwar regional in Grenzen, jedoch gehen Schätzungen von einem 3 - 5%igen Anteil an "Querulanten" in der Bevölkerung aus.
Staatsmobbing - Opfer sind vorwiegend Menschen, die sich Auseinandersetzungen mit Teilen der Gesellschaft, insbesondere mit Behörden und Nachbarn, stellen, auf ihr (vermeintliches) Recht, auch halb- / öffentlich, beharren und zum Teil bis zur Selbstaufgabe kämpfen. Die ursprünglichen Anlässe für die Konflikte sind meist auf den Einzelfall ["Ein - Punkt - Aktionen"] bezogen und marginal. Nicht selten eskaliert in jahrelangen Auseinandersetzungen jedoch der Streit, werden die Streitanlässe immer umfassender. Familie, Freunde, Rechtsanwälte, (Verwaltungs-) Gerichte, (Kommunal-) Politik, Presse etc. werden eingeschaltet. Mitunter münden die Streitigkeiten auch in gewalttätigen Aktionen auf beiden Seiten, sowohl auf Seiten der Behörden [zum Beispiel "Wegsperren"] und als auch auf Seiten der Staatsmobbingopfer [als kriminell definierte Attacken / Gewalt].
Allerdings:
Erst durch die Initiative einzelner Betroffener und ihren beharrlichen Widerstand gegen Maßnahmen des Staates und von Privaten kann es später durchaus möglich sein, dass Gesetze und Verordnungen etc. zugunsten aller Bürger geändert werden und der Staat einen anderen, demokratischeren und transparenteren Umgang mit seinen "Wutbürgern" pflegt. Insofern gehört der Kampf gegen Staatsmobbing zu der im "angepassten" Deutschland weit unterentwickelten Widerstandskultur.
www.staatsmobbing.de
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FMN
- Freundeskreis Mobbingfreies Niedersachsen
e-mail: staatsmob@yahoo.de
e-mail: staatsmob@yahoo.de
links:
de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe
www.doktor-amtsarzt.dewww.ich-will-hier-jetzt-raus.de
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Die Betreiberin übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, trägt keinerlei Veranwortung für den Inhalt von fremden Webseiten, auf die per link in dieser Homepage hingewiesen wird, und lehnt jegliche Verantwortung für fremde Einträge und Äußerungen im Gästebuch ab.
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